3 O 260/09•Landgericht Köln, 2010-06-22, 3 O 260/09
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 3 O 260/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-06-22
Aktenzeichen: 3 O 260/09
ECLI: ECLI:DE:LGK:2010:0622.3O260.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Auf die Widerklage wird festgestellt, dass dem Drittwiderbeklagten keine Ansprüche gegenüber der Beklagten aus der Vermittlung der Beteiligung an der N GmbH & Co. 3. Filmproduktion KG mit einem Nominalbetrag in Höhe von 25.000 EUR zustehen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin und der Drittwiderbeklagte.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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