Landgericht Köln, 2010-06-24, 27 O 14/10

27 O 14/10Kantonsgericht24.06.2010

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 27 O 14/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-06-24

Aktenzeichen: 27 O 14/10

ECLI: ECLI:DE:LGK:2010:0624.27O14.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 27. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages geleistet hat.

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