Landgericht Köln, 2010-07-14, 28 O 857/09

28 O 857/09Kantonsgericht14.07.2010

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 28 O 857/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-07-14

Aktenzeichen: 28 O 857/09

ECLI: ECLI:DE:LGK:2010:0714.28O857.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 28. Zivilkammer

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.196,43 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 24.12.2009 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.

Dieses Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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