Landgericht Köln, 2010-07-15, 22 O 549/09

22 O 549/09Kantonsgericht15.07.2010

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 22 O 549/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-07-15

Aktenzeichen: 22 O 549/09

ECLI: ECLI:DE:LGK:2010:0715.22O549.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 22. Zivilkammer

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger einen Betrag in Höhe von 28.889,57 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 17.03.2010 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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