Landgericht Köln, 2010-07-21, 13 S 89/10

13 S 89/10Kantonsgericht21.07.2010

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 13 S 89/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-07-21

Aktenzeichen: 13 S 89/10

ECLI: ECLI:DE:LGK:2010:0721.13S89.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 13. Zivilkammer

Tenor

  1. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Amtsgerichts Ker-pen vom 23.03.2010 – Az.: 104 C 419/09 – abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 764,30 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 14.10.2008 zu zahlen.

  1. Die Kosten des Rechtstreits trägt der Beklagte.

  2. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstre-ckung abwenden durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

  3. Die Revision wird zugelassen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.