13 S 89/10•Landgericht Köln, 2010-07-21, 13 S 89/10
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 13 S 89/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-07-21
Aktenzeichen: 13 S 89/10
ECLI: ECLI:DE:LGK:2010:0721.13S89.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Zivilkammer
Tenor
- Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Amtsgerichts Ker-pen vom 23.03.2010 – Az.: 104 C 419/09 – abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 764,30 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 14.10.2008 zu zahlen.
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Die Kosten des Rechtstreits trägt der Beklagte.
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Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstre-ckung abwenden durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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Die Revision wird zugelassen.
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