111 Qs 312/09•Landgericht Köln, 2010-07-23, 111 Qs 312/09
Landgericht Köln, 2010-07-23, 111 Qs 312/09
111 Qs 312/09Kantonsgericht23.07.2010
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 111 Qs 312/09 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-07-23
Aktenzeichen: 111 Qs 312/09
ECLI: ECLI:DE:LGK:2010:0723.111QS312.09.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 11. große Strafkammer
Tenor
Auf die Beschwerde des Beschwerdeführers wird der Beschluss aufgehoben.
Dem Beschwerdeführer wird Rechtsanwalt G2 in T als Pflichtverteidiger beigeordnet.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die notwendigen Auslagen des Beschwerdeführers werden der Staatskasse auferlegt.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.