Landgericht Köln, 2010-07-28, 20 O 445/09

20 O 445/09Kantonsgericht28.07.2010

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 20 O 445/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-07-28

Aktenzeichen: 20 O 445/09

ECLI: ECLI:DE:LGK:2010:0728.20O445.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 20. Zivilkammer

Tenor

Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen die C-Bank AG und die Z Grundbesitz GmbH bedingungsgemäßen Versicherungsschutz aus dem zwischen den Parteien geschlossenen Rechtsschutzversicherungsvertrag zu gewähren.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

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