20 O 445/09•Landgericht Köln, 2010-07-28, 20 O 445/09
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 20 O 445/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-07-28
Aktenzeichen: 20 O 445/09
ECLI: ECLI:DE:LGK:2010:0728.20O445.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Zivilkammer
Tenor
Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen die C-Bank AG und die Z Grundbesitz GmbH bedingungsgemäßen Versicherungsschutz aus dem zwischen den Parteien geschlossenen Rechtsschutzversicherungsvertrag zu gewähren.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
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