27 O 156/02•Landgericht Köln, 2010-08-03, 27 O 156/02
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 27 O 156/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-08-03
Aktenzeichen: 27 O 156/02
ECLI: ECLI:DE:LGK:2010:0803.27O156.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 27. Zivilkammer
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an die Kläger 1.004.977,84 € nebst Zinsen in Höhe von 9,5% aus 600.511,47 € seit dem 04. April 2002 und aus weiteren 404.466,37 € seit dem 24. September 2002 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits haben der Beklagte zu 93,81 % und die Kläger zu 6,19 % zu tragen.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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