24 O 509/08•Landgericht Köln, 2010-08-13, 24 O 509/08
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 24 O 509/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-08-13
Aktenzeichen: 24 O 509/08
ECLI: ECLI:DE:LGK:2010:0813.24O509.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 24. Zivilkammer
Tenor
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Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger Euro 49.208,88 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 23.01.2009 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
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Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagte zu 63% und die Kläger zu 37%.
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Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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