Landgericht Köln, 2010-08-13, 24 O 509/08

24 O 509/08Kantonsgericht13.08.2010

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 24 O 509/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-08-13

Aktenzeichen: 24 O 509/08

ECLI: ECLI:DE:LGK:2010:0813.24O509.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 24. Zivilkammer

Tenor

  1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger Euro 49.208,88 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 23.01.2009 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

  2. Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagte zu 63% und die Kläger zu 37%.

  3. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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