29 S 61/10•Landgericht Köln, 2010-08-17, 29 S 61/10
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 29 S 61/10 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-08-17
Aktenzeichen: 29 S 61/10
ECLI: ECLI:DE:LGK:2010:0817.29S61.10.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 29. Zivilkammer
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 16.03.2010 verkündete Urteil des Amtsgerichts Bergisch Gladbach (70 C 73/09)
wird als unzulässig verworfen.
Die Kosten der Berufung werden dem Kläger auferlegt.
Der Wert des Streitgegenstandes für die Berufungsinstanz wird auf
EUR 500,00 ( vgl. Jennißen-Suilmann, WEG, 2.Aufl., § 49a GKG, Rdnr. 20 )
festgesetzt.
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