26 O 260/08•Landgericht Köln, 2010-08-18, 26 O 260/08
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 26 O 260/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-08-18
Aktenzeichen: 26 O 260/08
ECLI: ECLI:DE:LGK:2010:0818.26O260.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 26. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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