15 O 211/07•Landgericht Köln, 2010-08-23, 15 O 211/07
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 15 O 211/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-08-23
Aktenzeichen: 15 O 211/07
ECLI: ECLI:DE:LGK:2010:0823.15O211.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 5.262,05 EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 04.07.2007 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Auf die Widerklage wird die Klägerin verurteilt, an die Beklagte 28.199,29 EUR nebst Zinsen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus je 9.968,63 EUR seit 05.10.2007 und 05.12.2007, aus je 141,61 EUR seit dem 05.01., 05.02., 05.03., 05.04., 05.05., 05.06., 05.07., 05.08., 05.09. und 05.11.2007, aus 8.134,53 EUR seit dem 16.01.2007 sowie aus 154,42 EUR seit dem 16.02.2008 zu zahlen, abzüglich am 21.08.2008 verrechneter 1.143,02 EUR. Im Übrigen wird die Widerklage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin 80% und die Beklagte 20%.
Das Urteil ist für beide Parteien gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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