12 O 53/09•Landgericht Köln, 2010-08-25, 12 O 53/09
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 12 O 53/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-08-25
Aktenzeichen: 12 O 53/09
ECLI: ECLI:DE:LGK:2010:0825.12O53.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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