Landgericht Köln, 2010-09-21, 27 O 447/09

27 O 447/09Kantonsgericht21.09.2010

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 27 O 447/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-09-21

Aktenzeichen: 27 O 447/09

ECLI: ECLI:DE:LGK:2010:0921.27O447.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 27. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 182,80 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 50 € seit dem 5.2.2009 und aus weiteren 132,80 € seit dem 4.12.2009 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen; in Höhe von 720,18 € erfolgt die Abweisung als unzulässig.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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