Landgericht Köln, 2010-09-30, 1 S 49/10

1 S 49/10Kantonsgericht30.09.2010

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 1 S 49/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-09-30

Aktenzeichen: 1 S 49/10

ECLI: ECLI:DE:LGK:2010:0930.1S49.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilkammer

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Köln vom 15.01.2010 (Az.: 220 C 236/09) wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird zugelassen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.