Landgericht Köln, 2010-10-07, 37 O 153/10

37 O 153/10Kantonsgericht07.10.2010

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 37 O 153/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-10-07

Aktenzeichen: 37 O 153/10

ECLI: ECLI:DE:LGK:2010:1007.37O153.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 37. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 5.865,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 2.085,00 € seit dem 06.03.2010 und aus 3.780,00 € seit dem 01.04.2010 sowie 124,65 € zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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