7 O 376/09•Landgericht Köln, 2010-10-08, 7 O 376/09
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 7 O 376/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-10-08
Aktenzeichen: 7 O 376/09
ECLI: ECLI:DE:LGK:2010:1008.7O376.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Streithelferin zu 1). Der Streithelfer zu 2) trägt seine außergerichtlichen Kosten selbst.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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