Landgericht Köln, 2010-10-08, 7 O 376/09

7 O 376/09Kantonsgericht08.10.2010

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 7 O 376/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-10-08

Aktenzeichen: 7 O 376/09

ECLI: ECLI:DE:LGK:2010:1008.7O376.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Streithelferin zu 1). Der Streithelfer zu 2) trägt seine außergerichtlichen Kosten selbst.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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