Landgericht Köln, 2010-10-08, 89 O 56/08

89 O 56/08Kantonsgericht08.10.2010

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 89 O 56/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-10-08

Aktenzeichen: 89 O 56/08

ECLI: ECLI:DE:LGK:2010:1008.89O56.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Kammer für Handelssachen

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 66.129,03 CHF zu zahlen nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 50.000,00 CHF seit dem 1.4.2008 und aus weiteren 16.129,03 CHF seit dem 1.5.2008. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Widerklage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 35% und die Beklagte zu 65%.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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