11 T 196/09•Landgericht Köln, 2010-10-18, 11 T 196/09
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 11 T 196/09 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-10-18
Aktenzeichen: 11 T 196/09
ECLI: ECLI:DE:LGK:2010:1018.11T196.09.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 11. Zivilkammer
Tenor
Die Beschwerde der Beteiligten gegen die Zwischenverfügung des Amtsgerichts Bergheim – Grundbuchamt – vom 6.8.2009 – (QU-2401-52) wird zurückgewiesen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.