5 O 532/09•Landgericht Köln, 2010-10-19, 5 O 532/09
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 5 O 532/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-10-19
Aktenzeichen: 5 O 532/09
ECLI: ECLI:DE:LGK:2010:1019.5O532.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilkammer
Tenor
Das beklagte Land wird verurteilt, an die Klägerin 124.841,67 € zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 15.12.2007 sowie weitere 3.344,- € vorgerichtliche Kosten zu zahlen
Die Kosten des Rechtsstreits trägt das beklagte Land. Die durch die Anrufung des unzuständigen Landgerichts Mönchengladbach entstandenen Kosten trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des zu vollstreckenden Betrages.
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