Landgericht Köln, 2010-10-27, 26 O 58/10

26 O 58/10Kantonsgericht27.10.2010

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 26 O 58/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-10-27

Aktenzeichen: 26 O 58/10

ECLI: ECLI:DE:LGK:2010:1027.26O58.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 26. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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