26 O 58/10•Landgericht Köln, 2010-10-27, 26 O 58/10
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 26 O 58/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-10-27
Aktenzeichen: 26 O 58/10
ECLI: ECLI:DE:LGK:2010:1027.26O58.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 26. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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