30 O 98/10•Landgericht Köln, 2010-10-27, 30 O 98/10
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 30 O 98/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-10-27
Aktenzeichen: 30 O 98/10
ECLI: ECLI:DE:LGK:2010:1027.30O98.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 30. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen
Die Gerichtskosten tragen die Beklagte zu 1) zu 14,2 % und der Kläger zu 85,8 %. Die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 2) und 3) trägt der Kläger. Im Übrigen findet eine Kostenerstattung nicht statt.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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