23 S 59/09•Landgericht Köln, 2010-11-03, 23 S 59/09
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 23 S 59/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-11-03
Aktenzeichen: 23 S 59/09
ECLI: ECLI:DE:LGK:2010:1103.23S59.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 23. Zivilkammer
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Amtsgerichts Köln vom 22.09.2009 – 146 C 26/08 – wird zurückgewiesen.
Die Kosten der Berufung trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Von der Darstellung eines Tatbestandes wird gem. den §§ 540 II, 313 a I 1, 542 I, 543, 544 ZPO, 26 Nr. 8 EGZPO abgesehen.
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