29 S 85/10•Landgericht Köln, 2010-11-04, 29 S 85/10
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 29 S 85/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-11-04
Aktenzeichen: 29 S 85/10
ECLI: ECLI:DE:LGK:2010:1104.29S85.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 29. Zivilkammer
Tenor
Unter teilweiser Abänderung des Urteils des Amtsgerichts Aachen vom 14.04.2010 – 119 C 79/09 – wird der Beklagte verurteilt,
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an die Klägerin 3.027,12 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz hieraus seit dem 20.07.2009 zu zahlen;
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an die Klägerin 370,40 € an vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
Die Kosten beider Instanzen trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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