Landgericht Köln, 2010-11-04, 29 S 85/10

29 S 85/10Kantonsgericht04.11.2010

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 29 S 85/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-11-04

Aktenzeichen: 29 S 85/10

ECLI: ECLI:DE:LGK:2010:1104.29S85.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 29. Zivilkammer

Tenor

Unter teilweiser Abänderung des Urteils des Amtsgerichts Aachen vom 14.04.2010 – 119 C 79/09 – wird der Beklagte verurteilt,

  1. an die Klägerin 3.027,12 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz hieraus seit dem 20.07.2009 zu zahlen;

  2. an die Klägerin 370,40 € an vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

Die Kosten beider Instanzen trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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