Landgericht Köln, 2010-11-05, 17 O 164/09

17 O 164/09Kantonsgericht05.11.2010

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 17 O 164/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-11-05

Aktenzeichen: 17 O 164/09

ECLI: ECLI:DE:LGK:2010:1105.17O164.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 17. Zivilkammer

Tenor

Das Versäumnisurteil vom 23.06.2010 -17 O 164/09- wird aufrechterhalten

Die weiteren Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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