11 T 84/10•Landgericht Köln, 2010-11-11, 11 T 84/10
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 11 T 84/10 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-11-11
Aktenzeichen: 11 T 84/10
ECLI: ECLI:DE:LGK:2010:1111.11T84.10.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 11. Zivilkammer
Tenor
Die Beschwerde der Beteiligten zu 1. und 2. gegen den Bescheid des Notars H vom 25.01.2010 die Eigentumsumschreibung gemäß der notariellen Urkunde vom 22.04.2009 - UR.-Nr. #### - nicht ohne Zustimmung der Beteiligten zu 3. und 4. beim Grundbuchamt zu beantragen, wird zurückgewiesen.
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