Landgericht Köln, 2010-11-24, 90 O 21/10

90 O 21/10Kantonsgericht24.11.2010

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 90 O 21/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-11-24

Aktenzeichen: 90 O 21/10

ECLI: ECLI:DE:LGK:2010:1124.90O21.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Kammer für Handelssachen

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits sowie die außergerichtlichen Auslagen der Streithelferin werden der Klägerin auferlegt.

Dieses Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Sicherheitsleistung auch durch unwiderrufliche, selbstschuldnerische Bürgschaft eines als Steuerbürge zugelassenen Kreditinstituts zu erbringen.

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