Landgericht Köln, 2010-11-25, 29 S 88/10

29 S 88/10Kantonsgericht25.11.2010

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 29 S 88/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-11-25

Aktenzeichen: 29 S 88/10

ECLI: ECLI:DE:LGK:2010:1125.29S88.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 29. Zivilkammer

Tenor

Die Berufung der Kläger gegen das Urteil des Amtsgerichts Königswinter vom 14.04.2010 - 31 C 21/ 09 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsrechtsstreits werden den Klägern auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Den Klägern wird nachgelassen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, sofern die Beklagten nicht zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

Die Revision wird zugelassen.

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