29 S 88/10•Landgericht Köln, 2010-11-25, 29 S 88/10
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 29 S 88/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-11-25
Aktenzeichen: 29 S 88/10
ECLI: ECLI:DE:LGK:2010:1125.29S88.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 29. Zivilkammer
Tenor
Die Berufung der Kläger gegen das Urteil des Amtsgerichts Königswinter vom 14.04.2010 - 31 C 21/ 09 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsrechtsstreits werden den Klägern auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Den Klägern wird nachgelassen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, sofern die Beklagten nicht zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leisten.
Die Revision wird zugelassen.
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