Landgericht Köln, 2010-11-30, 33 O 200/10

33 O 200/10Kantonsgericht30.11.2010

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 33 O 200/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-11-30

Aktenzeichen: 33 O 200/10

ECLI: ECLI:DE:LGK:2010:1130.33O200.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 33. Zivilkammer

Tenor

Die einstweilige Verfügung vom 16.06.2010 wird aufgehoben und der auf ihren Erlass gerichtete Antrag zurückgewiesen.

Der Antragstellerin werden die Kosten des Verfahrens auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Antragstellerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, sofern nicht der Antragsgegner vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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