28 O 594/10•Landgericht Köln, 2010-12-01, 28 O 594/10
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 28 O 594/10 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-12-01
Aktenzeichen: 28 O 594/10
ECLI: ECLI:DE:LGK:2010:1201.28O594.10.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 28. Zivilkammer
Tenor
Den Beklagten wird Prozesskostenhilfe bewilligt in Bezug auf die Rechtsverteidigung gegen den angekündigten Antrag der Klägerinnen, soweit der Antrag einen Betrag von 5.180,60 € übersteigt.
Im Übrigen wird der Prozesskostenhilfeantrag der Beklagten zurückgewiesen.
Die Entscheidung ergeht gerichtskostenfrei.
Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
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