Landgericht Köln, 2010-12-01, 28 O 594/10

28 O 594/10Kantonsgericht01.12.2010

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 28 O 594/10 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2010-12-01

Aktenzeichen: 28 O 594/10

ECLI: ECLI:DE:LGK:2010:1201.28O594.10.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 28. Zivilkammer

Tenor

Den Beklagten wird Prozesskostenhilfe bewilligt in Bezug auf die Rechtsverteidigung gegen den angekündigten Antrag der Klägerinnen, soweit der Antrag einen Betrag von 5.180,60 € übersteigt.

Im Übrigen wird der Prozesskostenhilfeantrag der Beklagten zurückgewiesen.

Die Entscheidung ergeht gerichtskostenfrei.

Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

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