14 O 590/10•Landgericht Köln, 2010-12-09, 14 O 590/10
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 14 O 590/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-12-09
Aktenzeichen: 14 O 590/10
ECLI: ECLI:DE:LGK:2010:1209.14O590.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 14. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.
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