Landgericht Köln, 2010-12-09, 14 O 590/10

14 O 590/10Kantonsgericht09.12.2010

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 14 O 590/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-12-09

Aktenzeichen: 14 O 590/10

ECLI: ECLI:DE:LGK:2010:1209.14O590.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 14. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

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