Landgericht Köln, 2010-12-13, 28 O 515/10

28 O 515/10Kantonsgericht13.12.2010

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 28 O 515/10 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2010-12-13

Aktenzeichen: 28 O 515/10

ECLI: ECLI:DE:LGK:2010:1213.28O515.10.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 28. Zivilkammer

Tenor

Der Beklagten zu 1) wird mit Wirkung ab Antragstellung (06.11.2010) Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt I2 bewilligt in Bezug auf die Rechtsverteidigung gegen den angekündigten Antrag der Klägerinnen, soweit der Antrag zu 2) einen Betrag von 2.680,30 € übersteigt.

Im Übrigen wird der Prozesskostenhilfeantrag der Beklagten zu 1) zurückgewiesen.

Die Entscheidung ergeht gerichtskostenfrei.

Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

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