28 O 515/10•Landgericht Köln, 2010-12-13, 28 O 515/10
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 28 O 515/10 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-12-13
Aktenzeichen: 28 O 515/10
ECLI: ECLI:DE:LGK:2010:1213.28O515.10.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 28. Zivilkammer
Tenor
Der Beklagten zu 1) wird mit Wirkung ab Antragstellung (06.11.2010) Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt I2 bewilligt in Bezug auf die Rechtsverteidigung gegen den angekündigten Antrag der Klägerinnen, soweit der Antrag zu 2) einen Betrag von 2.680,30 € übersteigt.
Im Übrigen wird der Prozesskostenhilfeantrag der Beklagten zu 1) zurückgewiesen.
Die Entscheidung ergeht gerichtskostenfrei.
Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
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