Landgericht Köln, 2010-12-15, 91 O 32/10

91 O 32/10Kantonsgericht15.12.2010

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 91 O 32/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-12-15

Aktenzeichen: 91 O 32/10

ECLI: ECLI:DE:LGK:2010:1215.91O32.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Kammer für Handelssachen

Tenor

Die Kosten des Rechtsstreits werden wie folgt verteilt:

Die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten der Klägerin tragen diese und die Beklagte zu 1) jeweils zur Hälfte.

Die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 1) trägt diese selbst, die des Beklagten zu 2) hat die Klägerin zu tragen.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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