Landgericht Köln, 2010-12-27, 28 S 12/08

28 S 12/08Kantonsgericht27.12.2010

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 28 S 12/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-12-27

Aktenzeichen: 28 S 12/08

ECLI: ECLI:DE:LGK:2010:1227.28S12.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 28. Zivilkammer

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Amtsgerichts Köln vom 15.12.2008 (AZ: 137 C 317/08) abgeändert und insgesamt wie folgt neugefasst: Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.715,28 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 05.09.2008 und 6,00 € vorgerichtliche Kosten zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat der Beklagte zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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