9 S 207/10•Landgericht Köln, 2011-01-05, 9 S 207/10
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 9 S 207/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-01-05
Aktenzeichen: 9 S 207/10
ECLI: ECLI:DE:LGK:2011:0105.9S207.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilkammer
Tenor
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Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Gummersbach vom 21.07.2010 – 16 C 254/09 – wird zurückgewiesen.
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Die Kosten des Rechtstreits trägt die Beklagte.
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Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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Die Revision wird zugelassen.
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