Landgericht Köln, 2011-01-13, 29 S 90/10

29 S 90/10Kantonsgericht13.01.2011

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 29 S 90/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-01-13

Aktenzeichen: 29 S 90/10

ECLI: ECLI:DE:LGK:2011:0113.29S90.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 29. Zivilkammer

Tenor

Die Berufung der Berufungsklägerin (Klägerin zu 5) gegen das Urteil des Amtsgerichts Köln vom 26.3.2010- 204 C 142/08- wird zurückgewiesen.

Die Berufungsklägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich der Kosten der Nebenintervention.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Berufungsklägerin wird nachgelassen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, sofern die Vollstreckungsgläubiger nicht ihrerseits Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages leisten.

Die Revision wird zugelassen.

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