29 S 121/10•Landgericht Köln, 2011-01-27, 29 S 121/10
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 29 S 121/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-01-27
Aktenzeichen: 29 S 121/10
ECLI: ECLI:DE:LGK:2011:0127.29S121.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 29. Zivilkammer
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Amtsgerichts Köln vom 18.05.2010, 202 C 9 / 10, teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin EUR 2.886,35 sowie außergerichtliche Kosten in Höhe von EUR 251,44 nebst Zinsen in Höhe von 5 %punkte über dem Basiszinssatz seit dem 18.05.2009 zu zahlen.
Die Widerklage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen die Klägerin zu 60 % und die Beklagte zu 40 %, die Kosten der Berufungsinstanz tragen die Klägerin zu 41 % und die Beklagte zu 59 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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