29 S 192/10•Landgericht Köln, 2011-02-03, 29 S 192/10
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 29 S 192/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-02-03
Aktenzeichen: 29 S 192/10
ECLI: ECLI:DE:LGK:2011:0203.29S192.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 29. Zivilkammer
Tenor
Die Berufung der Kläger gegen das Urteil des Amtsgerichts Bonn vom 30.7.2010 – 27 C 60/10 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Kläger können die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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