Landgericht Köln, 2011-02-03, 29 S 192/10

29 S 192/10Kantonsgericht03.02.2011

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 29 S 192/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-02-03

Aktenzeichen: 29 S 192/10

ECLI: ECLI:DE:LGK:2011:0203.29S192.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 29. Zivilkammer

Tenor

Die Berufung der Kläger gegen das Urteil des Amtsgerichts Bonn vom 30.7.2010 – 27 C 60/10 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Kläger können die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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