Landgericht Köln, 2011-02-04, 82 O 30/09

82 O 30/09Kantonsgericht04.02.2011

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 82 O 30/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-02-04

Aktenzeichen: 82 O 30/09

ECLI: ECLI:DE:LGK:2011:0204.82O30.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Kammer für Handelssachen

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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