Landgericht Köln, 2011-02-09, 26 O 365/10

26 O 365/10Kantonsgericht09.02.2011

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 26 O 365/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-02-09

Aktenzeichen: 26 O 365/10

ECLI: ECLI:DE:LGK:2011:0209.26O365.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 26. Zivilkammer

Tenor

Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung vom 15.12.2010 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Verfügungskläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Verfügungskläger darf die Vollstreckung der Verfügungsbeklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, sofern nicht die Verfügungsbeklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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