Landgericht Köln, 2011-02-17, 29 S 143/10

29 S 143/10Kantonsgericht17.02.2011

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 29 S 143/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-02-17

Aktenzeichen: 29 S 143/10

ECLI: ECLI:DE:LGK:2011:0217.29S143.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 29. Zivilkammer

Tenor

  1. Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Leverkusen vom 22.06.2010 - Az.: 23 C 98/09 – abgeändert:

Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.

  1. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

  2. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages leistet.

  3. Die Revision wird zugelassen.

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