29 S 143/10•Landgericht Köln, 2011-02-17, 29 S 143/10
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 29 S 143/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-02-17
Aktenzeichen: 29 S 143/10
ECLI: ECLI:DE:LGK:2011:0217.29S143.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 29. Zivilkammer
Tenor
- Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Leverkusen vom 22.06.2010 - Az.: 23 C 98/09 – abgeändert:
Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.
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Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
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Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages leistet.
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Die Revision wird zugelassen.
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