105 Qs 335/10•Landgericht Köln, 2011-02-21, 105 Qs 335/10
Landgericht Köln, 2011-02-21, 105 Qs 335/10
105 Qs 335/10Kantonsgericht21.02.2011
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 105 Qs 335/10 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-02-21
Aktenzeichen: 105 Qs 335/10
ECLI: ECLI:DE:LGK:2011:0221.105QS335.10.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. große Strafkammer
Tenor
Auf die Beschwerde des Beschwerdeführers wird der Beschluss aufgehoben.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die notwendigen Auslagen des Beschwerdeführers werden der Staatskasse auferlegt.
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