Landgericht Köln, 2011-02-21, 105 Qs 335/10

105 Qs 335/10Kantonsgericht21.02.2011

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 105 Qs 335/10 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2011-02-21

Aktenzeichen: 105 Qs 335/10

ECLI: ECLI:DE:LGK:2011:0221.105QS335.10.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 5. große Strafkammer

Tenor

Auf die Beschwerde des Beschwerdeführers wird der Beschluss aufgehoben.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die notwendigen Auslagen des Beschwerdeführers werden der Staatskasse auferlegt.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.