Landgericht Köln, 2011-03-02, 9 S 270/10

9 S 270/10Kantonsgericht02.03.2011

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 9 S 270/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-03-02

Aktenzeichen: 9 S 270/10

ECLI: ECLI:DE:LGK:2011:0302.9S270.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Zivilkammer

Tenor

  1. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Amtsgerichts Bergisch Gladbach vom 31.08.2010 – 65 C 33/10 – teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Klage wird als derzeit unbegründet abgewiesen.

Die Widerklage wird abgewiesen.

Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

  1. Die Kosten des Rechtstreits tragen die Klägerin zu 29 % und die Beklagte zu 71 %.

  2. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

  3. Die Revision wird nicht zugelassen.

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