Landgericht Köln, 2011-03-10, 29 S 188/10

29 S 188/10Kantonsgericht10.03.2011

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 29 S 188/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-03-10

Aktenzeichen: 29 S 188/10

ECLI: ECLI:DE:LGK:2011:0310.29S188.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 29. Zivilkammer

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Amtsgerichts Brühl vom 26.07.2010 – Az: 23 C 647/09 – wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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