Landgericht Köln, 2011-03-10, 29 S 60/10

29 S 60/10Kantonsgericht10.03.2011

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 29 S 60/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-03-10

Aktenzeichen: 29 S 60/10

ECLI: ECLI:DE:LGK:2011:0310.29S60.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 29. Zivilkammer

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Amtsgerichts Köln vom 4.3.2010 - 202 C 328/09 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, sofern die Beklagte nicht ihrerseits Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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