7 O 569/09•Landgericht Köln, 2011-03-15, 7 O 569/09
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 7 O 569/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-03-15
Aktenzeichen: 7 O 569/09
ECLI: ECLI:DE:LGK:2011:0315.7O569.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Auf die Widerklage wird der Kläger verurteilt, an die Beklagte € 4.062,23 € nebst Jahreszinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 01.08.2009 sowie Mahnkosten in Höhe von € 15,20 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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