Landgericht Köln, 2011-03-15, 7 O 569/09

7 O 569/09Kantonsgericht15.03.2011

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 7 O 569/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-03-15

Aktenzeichen: 7 O 569/09

ECLI: ECLI:DE:LGK:2011:0315.7O569.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Auf die Widerklage wird der Kläger verurteilt, an die Beklagte € 4.062,23 € nebst Jahreszinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 01.08.2009 sowie Mahnkosten in Höhe von € 15,20 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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