Landgericht Köln, 2011-03-17, 24 O 350/10

24 O 350/10Kantonsgericht17.03.2011

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 24 O 350/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-03-17

Aktenzeichen: 24 O 350/10

ECLI: ECLI:DE:LGK:2011:0317.24O350.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 24. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird – soweit nicht durch Teilanerkenntnisurteil vom 08.02.2011 zugesprochen – abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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