23 O 127/10•Landgericht Köln, 2011-03-23, 23 O 127/10
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 23 O 127/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-03-23
Aktenzeichen: 23 O 127/10
ECLI: ECLI:DE:LGK:2011:0323.23O127.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 23. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger ist nachgelassen, die Vollstreckung jeweils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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