11 T 316/08•Landgericht Köln, 2011-04-07, 11 T 316/08
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 11 T 316/08 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-04-07
Aktenzeichen: 11 T 316/08
ECLI: ECLI:DE:LGK:2011:0407.11T316.08.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 11. Zivilkammer
Tenor
Auf die Beschwerde der Beteiligten wird der Beschluss des Amtsgerichts Bergheim – Grundbuchamt - vom 20.8.2008 – PU-####-9 – aufgehoben und das Amtsgericht Bergheim – Grundbuchamt – angewiesen, nach Maßgabe der folgenden Gründe über den Antrag der Beteiligten auf Grundbuchberichtigung neu zu entscheiden.
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