Landgericht Köln, 2011-04-13, 20 S 4/10

20 S 4/10Kantonsgericht13.04.2011

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 20 S 4/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-04-13

Aktenzeichen: 20 S 4/10

ECLI: ECLI:DE:LGK:2011:0413.20S4.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 20. Zivilkammer

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Amtsgerichts Köln vom 30.11.2010 – Az. 127 C 82/08 – abgeändert.

Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger von Rechtsanwaltskosten in Höhe von 638,48 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 26.07.2007 freizustellen.

Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger von Rechtsanwaltskosten in Höhe von 120,67 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 06.03.2008 freizustellen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Von der Darstellung des Tatbestandes wird gemäß §§ 313 a, 540 I, II ZPO abgesehen.

Mit der Berufung verfolgt der Kläger seine erstinstanzlich gestellten und abgewiesenen Anträge weiter.

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